Barrierefreie Website: was seit dem BFSG gilt und wo es meistens hakt

Marc, Autor dieses Beitrags

Marc · 13. August 2026

Seit Juni 2025 gilt das BFSG. Wer betroffen ist, was an einer Website konkret zu tun ist, warum Overlay-Tools das Problem nicht lösen und wo du anfängst.

Barrierefreier Eingang mit Hinweisschild für Menschen mit Behinderung.

Der Test, der zwei Minuten dauert

Leg die Maus weg. Nur einmal, für den nächsten Absatz. Öffne deine eigene Website und versuche, mit der Tabulatortaste bis zum Bestellknopf zu kommen. Tab, Tab, Tab. Siehst du jederzeit, wo du gerade bist? Kommst du am Cookie-Banner vorbei? Öffnet sich das Menü?

Bei den meisten Websites, die wir uns ansehen, endet dieser Versuch nach vier bis fünf Sprüngen. Der Fokusrahmen ist per CSS wegoptimiert, weil er als unschön galt. Das Menü reagiert nur auf Hover. Das Suchfeld hat kein Label, ein Screenreader liest an dieser Stelle also „Eingabefeld“ und sonst nichts.

Genau darum geht es bei digitaler Barrierefreiheit, und genau das ist der Unterschied zwischen einer hübschen und einer barrierefreien Website. Nicht um ein Zertifikat an der Wand, sondern um die Frage, ob jemand deine Seite benutzen kann, der sie anders bedient als du.

Was „barrierefrei“ bei einer Website konkret heißt

Der Begriff klingt nach Rollstuhlrampe. Eine barrierefreie Website erfüllt aber vier Eigenschaften, die als POUR-Prinzipien in den Web Content Accessibility Guidelines stehen. Sie sind der Kern jeder Norm und jeder Verordnung zu diesem Thema, und sie beschreiben erstaunlich handfest, wann Inhalte zugänglich und nutzbar sind:

  • Wahrnehmbar: Alles, was zu sehen ist, muss auch zu hören oder zu ertasten sein. Ein Bild braucht einen Alternativtext, ein Video Untertitel, ein Text genug Kontrast zu seinem Hintergrund.
  • Bedienbar: Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein, mit sichtbarem Fokus und ohne Zeitdruck. Wer eine Hand nicht bewegen kann, bedient per Tastatur oder Sprache.
  • Verständlich: Sprache, Struktur und Fehlermeldungen müssen nachvollziehbar sein. Ein Formular, das nur rot blinkt, sagt einem blinden Nutzer nichts.
  • Robust: Der Code muss so sauber sein, dass Hilfsmittel ihn interpretieren können. Ein Screenreader liest keine Pixel, er liest Auszeichnung.

Der technische Maßstab in Europa ist die Norm EN 301 549. Sie verweist für Webinhalte auf die WCAG in der Stufe AA, und das ist die Latte, an der gemessen wird. Konkret heißt AA zum Beispiel: mindestens 4,5 zu 1 Kontrast bei normalem Fließtext, Bedienbarkeit per Tastatur, beschriftete Formularfelder.

Die vier Prinzipien barrierefreier Inhalte Wahrnehmbar, bedienbar, verstaendlich und robust, jeweils mit einem Beispiel. DIE VIER PRINZIPIEN Wahrnehmbar Alles Sichtbare ist auch hoer- oder ertastbar: Alternativtexte, Untertitel, ausreichender Kontrast. Bedienbar Jede Funktion geht ohne Maus, mit sichtbarem Fokus und ohne Zeitdruck. Verstaendlich Sprache, Struktur und Fehler- meldungen sind nachvollziehbar, nicht nur farblich markiert. Robust Der Code ist so sauber, dass Hilfsmittel ihn lesen koennen. Ein Screenreader liest Auszeichnung.
Die vier Prinzipien stehen so in den Web Content Accessibility Guidelines und sind der Maßstab, an dem die Norm EN 301 549 misst.

Die Kurzfassung: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Wer online an Verbraucher verkauft, ist in der Regel betroffen. Der Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf den WCAG in Stufe AA aufsetzt. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen und nur unterhalb von zehn Beschäftigten und zwei Millionen Euro Umsatz.

Für wen du das eigentlich baust

Die Diskussion dreht sich meistens um Paragrafen, dabei ist die Frage dahinter viel konkreter: Wer sitzt vor der Seite und kommt nicht weiter?

Blinde Menschen und Menschen mit starker Sehbehinderung benutzen einen Screenreader, also eine Software, die den Bildschirminhalt vorlesen oder auf eine Braillezeile ausgeben kann. Sie springt von Überschrift zu Überschrift, liest Linktexte am Stück vor und beschreibt Bilder anhand ihres Alternativtextes. Eine Seite ohne Struktur wird darin zu einer einzigen langen Textwurst.

Menschen mit motorischen Einschränkungen bedienen den Rechner über die Tastatur, über Sprache oder über spezielle Eingabegeräte. Für sie ist jede Funktion, die nur auf einen präzisen Mausklick reagiert, eine geschlossene Tür.

Menschen mit Hörverlust brauchen Untertitel und Textfassungen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren von klarer Sprache und, wo es passt, von einer Fassung in leichter Sprache. Leichte Sprache ist dabei ein eigenes Regelwerk und nicht dasselbe wie „einfach kurze Sätze“.

Und dann ist da die große Gruppe, die in keiner Statistik über Behinderung auftaucht: alle, deren Augen mit sechzig nachlassen, alle mit gebrochenem Arm, alle, die in der Sonne auf ein gedimmtes Display schauen. Teilhabe ist hier kein Sonderfall, sondern der Normalfall an einem schlechten Tag.

Seit wann das Pflicht ist, und für wen

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten, kurz BFSG. Es setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Der entscheidende Unterschied zu allem, was vorher galt: Es betrifft die private Wirtschaft.

Vorher war digitale Barrierefreiheit vor allem eine Sache öffentlicher Stellen, geregelt über die BITV 2.0. Behörden, Schulen, Universitäten. Wer privatwirtschaftlich unterwegs war, konnte es machen oder lassen. Das ist seit Juni 2025 vorbei, zumindest für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.

Betroffen sind unter anderem Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bank- und Zahlungsdienste für Verbraucher, Telekommunikationsdienste, E-Books und die Personenbeförderung. Die Faustregel, die in den meisten Fällen trägt: Wer online an Verbraucher verkauft, ist dabei.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen ist kleiner, als viele denken

Es gibt eine Ausnahme, und sie wird regelmäßig zu großzügig gelesen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme.

Zwei Dinge daran werden übersehen. Erstens gilt die Ausnahme für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Zweitens sind es Schwellen, keine Dauerzustände: Wer den zehnten Mitarbeiter einstellt oder ein gutes Jahr hat, fällt in die Pflicht, und niemand schickt eine Erinnerung.

Wer knapp unter der Grenze liegt und wächst, plant die Barrierefreiheit besser jetzt ein als im Jahr danach unter Zeitdruck.

Was passiert, wenn die Seite nicht barrierefrei ist

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie werden tätig, wenn sich jemand beschwert, und Beschwerden können von Verbrauchern und von Verbänden kommen. Am Anfang steht die Aufforderung, den Mangel zu beheben. Wird das ignoriert, kann die Behörde die Dienstleistung untersagen, und das BFSG sieht Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich vor.

Realistischer als das Bußgeld ist aber ein anderer Weg: Wettbewerber und Abmahnvereine haben ein neues Feld gefunden. Und der stillste Schaden entsteht ohnehin ohne jeden Brief, nämlich im Bestellprozess, den ein Teil deiner Besucher nicht zu Ende bringt.

Ein Hinweis, der in einen Blogbeitrag gehört: Das hier ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Wer wissen muss, ob sein konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, klärt das anwaltlich oder bei der zuständigen Stelle.

Wie du herausfindest, wo deine Seite steht

Der Reflex ist, ein Prüfwerkzeug laufen zu lassen und die Ampel zu zählen. Das ist ein Anfang, aber es deckt weniger ab, als die Ergebnisliste vermuten lässt. Automatisch prüfbar sind etwa fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, fehlende Sprachauszeichnung und kaputte Überschriftenhierarchien. Das ist ungefähr ein Drittel der Kriterien.

Die anderen zwei Drittel sieht man erst beim Benutzen. Deshalb gehören drei Durchgänge zusammen:

  • Der automatische Scan für die Masse an Kleinkram, den niemand von Hand findet.
  • Der Tastaturtest aus dem ersten Absatz: einmal komplett durch die Seite, durch jedes Formular, durch den gesamten Bestellprozess, nur mit Tab, Enter und den Pfeiltasten.
  • Der Screenreader-Durchgang, mindestens für die wichtigsten Seiten. Unter Windows ist NVDA kostenlos, auf dem Mac ist VoiceOver eingebaut. Die erste Sitzung ist unangenehm, und genau das ist der Erkenntnisgewinn.

Die Navigation ist der Teil, an dem es zuerst hakt

Wenn eine barrierefreie Website an einer einzigen Stelle scheitert, dann meistens am Menü. Es öffnet sich per Hover statt per Klick, es fängt den Tastaturfokus ein, oder es liegt im Quelltext an einer Stelle, die nicht zur sichtbaren Reihenfolge passt.

Dazu kommt ein Detail, das kaum jemand kennt und das enorm viel ausmacht: der Sprunglink. Er steht ganz vorne im Dokument, ist nur sichtbar, wenn er den Fokus bekommt, und erlaubt es, das komplette Menü zu überspringen. Ohne ihn muss sich jemand, der per Tastatur navigiert, auf jeder Unterseite erneut durch zwanzig Menüpunkte tabben, bevor der Inhalt beginnt.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit verlangen an dieser Stelle nichts Exotisches. Es reicht, wenn die Struktur stimmt: eine Hauptnavigation als Liste, eine sichtbare Fokusmarkierung, eine sinnvolle Reihenfolge im Quelltext und ein Sprunglink zum Inhalt. Das sind Dinge, die ein sauber gebautes Theme mitbringt und ein zusammengeklicktes selten.

Die fünf Baustellen, die wir fast immer finden

Menschen mit Behinderung stoßen dabei immer wieder auf dieselben Hürden. Über die Jahre wiederholen sich die Befunde so zuverlässig, dass man sie vorhersagen kann, bevor man die Seite gesehen hat.

1. Alternativtexte, die keine sind. Entweder fehlen sie, oder sie lauten „bild_2024_final.jpg“. Ein guter Alternativtext beschreibt, was auf dem Bild für diesen Zusammenhang wichtig ist. Bei einem reinen Deko-Bild ist das richtige Attribut übrigens ein leeres: dann überspringt der Screenreader es, statt einen Dateinamen vorzulesen.

2. Kontraste, die knapp daneben liegen. Graue Hilfetexte auf weißem Grund sind der Klassiker, direkt gefolgt von hellen Schriften auf Farbflächen. Weiß auf einem kräftigen Gelb sieht auf dem Entwurf gut aus und liegt bei rund 1,7 zu 1 statt der geforderten 4,5.

3. Formularfelder ohne Beschriftung. Ein Platzhaltertext im Feld ist kein Label. Er verschwindet beim Tippen, wird von manchen Hilfsmitteln nicht vorgelesen und hat oft selbst zu wenig Kontrast.

4. Der unsichtbare Fokus. Der Rahmen, den der Browser um das aktive Element legt, wird in vielen Themes global abgeschaltet, weil er stört. Für jemanden, der per Tastatur navigiert, ist er die einzige Orientierung.

5. Videos ohne Untertitel und Audioinhalte ohne Textfassung. Untertitel helfen dabei nicht nur bei Hörverlust, sondern auch allen, die im Zug sitzen und den Ton aus haben.

Warum ein Overlay das Problem nicht löst

Es gibt Anbieter, die Barrierefreiheit als Skript verkaufen: ein Zeile Code einbauen, ein Widget mit Schiebereglern erscheint, fertig. Der Preis liegt oft im Bereich einer Monatsmiete, und das Versprechen lautet Rechtssicherheit.

Das funktioniert nicht, und der Grund ist einfach: Ein Overlay liegt über einer Seite, deren Struktur unverändert bleibt. Es kann Kontraste hochdrehen und Schrift vergrößern, aber es kann keinem Bild einen sinnvollen Alternativtext geben, keinem Formularfeld ein Label und keinem Menü eine Tastaturbedienung. Nutzer, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, berichten regelmäßig, dass solche Overlays ihre eigene Software eher stören.

Das heißt nicht, dass Werkzeuge nutzlos sind. Prüfwerkzeuge sind sehr nützlich. Nur ist der Unterschied zwischen prüfen und überdecken der ganze Punkt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Es gibt ein Dokument, das viele erst kennenlernen, wenn jemand danach fragt. Öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen: Darin steht, wie barrierefrei das Angebot ist, welche Teile es noch nicht sind, warum, und an wen man sich wenden kann, wenn man auf eine Barriere stößt.

Für private Anbieter schreibt das BFSG kein wortgleiches Dokument vor, aber es verlangt Angaben dazu, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden. In der Praxis läuft beides auf dasselbe hinaus, und eine ehrliche Seite dieser Art ist mehr wert als sie aussieht: Sie zeigt, dass der Anbieter den Stand kennt, und sie gibt Betroffenen einen Weg, ein Problem zu melden, statt einfach zu gehen.

Wer sich einlesen will, findet belastbare Quellen bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, bei der Aktion Mensch und bei den Web Content Accessibility Guidelines des World Wide Web Consortium selbst. Die Richtlinie ist trockener als ihr Ruf, aber sie ist die einzige Fassung ohne Interpretation.

Was das kostet, ehrlich gerechnet

Eine seriöse Zahl gibt es nicht ohne Blick auf die Seite, und wer eine nennt, rät. Die Spanne wird von drei Dingen bestimmt: wie groß die Seite ist, wie sauber sie gebaut wurde und wie viel davon aus Fremdkomponenten besteht.

Eine überschaubare Unternehmensseite auf einem gepflegten Theme ist in der Regel eine Sache von Korrekturen, nicht von Neubau. Ein gewachsener Shop mit angebautem Konfigurator, drei Plugins im Bestellprozess und einem Theme aus dem Jahr 2018 ist der andere Fall, dort steckt die Arbeit in Komponenten, die man nicht selbst geschrieben hat.

Der günstigste Zeitpunkt ist ohnehin ein anderer: beim nächsten Relaunch. Barrierefreiheit nachträglich in eine fertige Seite zu operieren, kostet ein Vielfaches davon, sie beim Bauen mitzudenken.

Der Teil, den die Pflichtdiskussion übersieht

Fast alles, was für Barrierefreiheit zu tun ist, ist ohnehin gutes Handwerk. Eine saubere Überschriftenhierarchie, beschriftete Formulare, verständliche Linktexte, ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit ohne Maus.

Diese Signale liest auch eine Suchmaschine. Ein Bild ohne Alternativtext taucht in keiner Bildersuche auf, ein Linktext „hier klicken“ trägt kein einziges Keyword, und eine Seite ohne Überschriftenstruktur ist für einen Crawler genauso unübersichtlich wie für einen Screenreader. Der Aufwand zahlt an zwei Stellen.

Dazu kommt die Größe der Gruppe. In Deutschland leben Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, und der weit größere Teil der Betroffenen hat gar keinen Ausweis: alle über sechzig, die kleine Schrift nicht mehr lesen, alle mit einer vorübergehenden Verletzung, alle in einer hellen Umgebung mit gedimmtem Display. Barrierefreiheit optimiert nicht für eine Randgruppe, sondern für den schlechten Tag.

Du weißt nicht, wo deine Seite steht? Wir prüfen sie automatisch, per Tastatur und mit dem Screenreader und sagen dir, was fehlt, was dringend ist und was beim nächsten Umbau ohnehin mitkommt.

Website prüfen lassen

Wo du anfängst, wenn du heute anfängst

Nicht mit der ganzen Seite. Nimm den Weg, auf dem dein Geld entsteht: Startseite, wichtigste Leistungs- oder Produktseite, Formular oder Bestellprozess, Kontakt. Dieser Pfad muss zuerst funktionieren, alles andere folgt danach.

Dann in dieser Reihenfolge: Tastaturbedienung herstellen, Fokus sichtbar machen, Formulare beschriften, Kontraste korrigieren, Alternativtexte nachziehen. Die ersten beiden Punkte sind meistens eine CSS-Zeile und ein paar Stunden Arbeit und bringen den größten Sprung.

Wenn du wissen willst, wie weit deine Seite davon entfernt ist: Wir sehen sie uns an und sagen dir, was fehlt, was davon dringend ist und was beim nächsten Umbau ohnehin mitkommt. Mehr zu unserer Arbeit steht unter Webentwicklung, für Shops unter E-Commerce.

Jetzt prüfen lassen, wo deine Seite steht

Wir sehen uns deine Seite an und sagen dir, was fehlt und was davon dringend ist.

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